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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Auftrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, folgend Kunde genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Sie gelten für laufende und zukünftige Geschäfte, auch wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten oder wenn auf ihre Einbeziehung nicht explizit hingewiesen wurde oder wird.
1. Vertragsschluss
Der Auftrag / Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung seitens des Kundens zustande. Im B2B Bereich gillt die Auftragsbestätigung verpflichtend. Sofern nicht anders angegeben sind schriftliche Angebote, die dem Kunden unterbreitet, für fünf Werktage gültig.
2. Abschlagszahlungen, Rücktritt und Fristen
Bei umfangreichen Produktionen kann bei Vertragsschluss, sowie nach Abschluss der Dreharbeiten / Fotoaufnahmen / Abschluss der ersten Produktionsphase eine Abschlagszahlung von je bis zu 50% des voraussichtlichen Auftragsvolumens verlangt werden. Die Abschlagszahlungen dienen der Deckung während der Produktion anfallender Kosten gleich welcher Art, sind sofort und ohne weitere Abzüge zu zahlen und werden bei Rechnungsschluss in voller Höhe angerechnet. Sollte der Kunde nach Vertragsschluss, gleich aus welchem Grund, vom Auftrag zurücktreten, werden die Abschlagszahlungen als Stornogebühren einbehalten. Der Kunde verpflichtet sich alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts geforderten Abschlagszahlungen zu zahlen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Rechnung ist nach Erhalt binnen 7 Tagen und ohne weitere Abzüge zu zahlen.
3. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Der Kunde erwirbt stets ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und i.d.R. zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsrecht für die erstellte Produktion. Hierbei ausgeschlossen ist die Verwendung des Materials für Ads-Kampagnen. Weitere Details zu den Nutzungsrechten des Kunden sind bei Bedarf auf der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung oder einer Anlage zur Rechnung beschrieben. Jede über diese Bestimmungen hinausgehende Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung der fertigen Produktion oder Teilen daraus bedarf einer Lizenzerweiterung durch uns. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit Begleichen der Endrechnung auf den Kunden über. Im Produktionspreis ist die Nutzungslizenz für die Nutzung der erstellten Produktion im auf der Rechnung genannten Zeitraum enthalten (i.d.R. Nutzung im ersten Jahr nach Rechnungsstellung). Danach fällt je angefangenem weiteren Jahr der Nutzung eine Lizenzgebühr in Höhe des auf der Rechnung genannten Betrags an. Die erstellte Produktion gilt vom Kunden als genutzt, solange sie im Ganzen oder in Teilen auf eine oder mehrere der auf der Rechnung genannten Nutzungsarten zum Einsatz kommt. Wir und die an der Herstellung der Produktion beteiligten Künstler und Autoren (wie zBsp. aber nicht ausschließlich Konzeption, Regie, Kamera, Ton, Schnitt, Postproduktion, Schauspieler/Innen, Sprecher/Innen, Musikkomposition, Sounddesign) dürfen die fertige Produktion, das Rohmaterial sowie alle Zwischenstufen im Ganzen und/oder in Teilen als Referenz und zum Zwecke der Eigenwerbung angeben, vorführen, veröffentlichen, einarbeiten und weitergeben. Die Urheberrechte an der fertigen Produktion, dem Rohmaterial sowie allen Zwischenstufen bleiben (wie gesetzlich vorgegeben) uneingeschränkt bei uns und den Autoren. Werden für die Produktion Lizenzen für Musik, Sprachaufnahmen oder Bildmaterial erworben gelten für diese die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Lizenzgeber. Wir haften nicht für Rechtsverletzungen Dritter.
4. Terminverschiebung und Ausfallhonorar
Wir haften nicht bei der wetterbedingten, durch höhere Gewalt oder durch Krankheit unsererseits oder seitens für den Dreh/Fototermin unabdingbaren organisierten Beteiligten verursachten Verschiebung von Drehterminen/ Fototerminen. Wenn ein vereinbarter Termin durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, nicht eingehalten oder abgesagt wird, werden sämtliche bereits entstandenen Kosten dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt. Bei kurzfristiger Nichteinhaltung, Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Drehtermins durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, können die vereinbarten Gagen gebuchter Teammitglieder und Schauspieler dem Kunden wie folgt in Rechnung gestellt werden: bis zu 30% bei Frist von weniger als 10 Werktagen zum ursprünglich vereinbarten Termin. Bis zu 60% bei Frist von weniger als 7 Werktagen. Bis zu 100% bei Frist von weniger als 4 Werktagen, außerdem kann dem Kunden eine Konventionalstrafe von bis zu 250,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden.
5.Haftung
Wir werden den Kunden mit der Sorfgalt eines ordentlichen Werbekaufmannes auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen und gewährleistet bezüglich der von ihm selbst zu erbringenden Eigenleistungen, dass dem Kunden die Rechte im für die Vertragsdurchführung jeweils erforderlichen Umfang eingeräumt werden.
Im Übrigen ist der Kunde für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Ausgestaltung der jeweiligen Werbemaßnahmen, insbesondere für die darin enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden, sowie für die werbe- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme, selbst verantwortlich.
Die Haftung für Ansprüche, die gegen den Kunden aufgrund von uns erbrachten Leistungen geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen, wenn der Kunder auf eventuelle rechtliche oder andere Haftungsrisiken hingewiesen wurde oder solche nicht erkennbar gewesen sind, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.
Bei der Erstellung von Inhalten auf Social Media Plattformen, werden die in der Musikbibliothek, auf dem jeweiligen Konto, zur verfügung stehenden Musiktitel genutzt. Wir sind daher auf die richtige Zuordnung des jeweiligen Kontos durch den Kunden angewiesen, sodass die Richtlinien von den jeweiligen Plattformen eingehalten werden und es zu keinen Urheberrechtsverletzungen kommt. Sollte es dennoch zu einer solchen Verletzung kommen, haften wir nicht.
Führt der Kunde eine Werbemaßnahme trotz von uns erhobener Bedenken durch oder weist er uns hierzu an, so hat der Kunde, uns im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte (z.B. auf Unterlassung oder Schadensersatz) freizustellen und uns alle aus der Inanspruchnahme resultierenden Schäden und Kosten einschließlich notwendiger Rechtsverteidigungskosten zu erstatten.
6. Leistungen und Erfüllung
Vereinbarte Honorare umfassen auch die Miete der im Besitz von uns befindlichen und zur Produktion benötigten technischen Ausrüstung, in dem Umfang wie im Angebot/ der Auftragsbestätigung angegeben. Wir führen die beauftragte Produktion nach bestem Wissen, Gewissen und Vermögen und mit künstlerischer Gestaltungsfreiheit durch. Wir können Teilleistungen durch Dritte erbringen lassen. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, verwahren wir das Rohmaterial sowie die fertige Produktion für 6 Monate ab Rechnungsdatum und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte digitale Medien nach sechs Monaten nach Datum der Schlussrechnung zu vernichten. Liefer- und Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von zugesagten Terminen und Fristen. Wir haften nicht für durch Terminverschiebungen oder Nichteinhaltung von Terminen entstandenen Schaden beim Kunden. Wir haften nicht für durch höhere Gewalt, Systemausfälle oder -fehler verursachten Verlust gespeicherter oder aufbewahrter digitaler oder physischer Daten oder Medien. Wir haften nicht für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die durch die Veröffentlichung der fertigen Produktion oder Teilen daraus, durch den Kunden entstehen.
7. Leistungsänderungen
Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, umfasst das vereinbarte Honorar bis zu zwei Korrekturschleifen, die sich auf Details beziehen, sofern die gelieferte Produktion den Vereinbarungen aus Angebot/Auftragsbestätigung grundsätzlich entspricht. Jede weitere Korrekturschleife oder grundlegende Umarbeitungen werden nach Mehraufwand und Kosten bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Fallen im Laufe des Produktionsprozesses Leistungen an, die nicht im Angebot/ der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, oder wünscht der Kunde Ergänzungen oder Erweiterungen werden diese nach Kosten und Mehraufwand bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Selbes gilt, falls der schlussendliche Umfang der Produktion das im Angebot/ der Auftragsbestätigung vereinbarte Maß deutlich übersteigt. Wir dürfen entstandenen Mehraufwand in Höhe von bis zu 10% des ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung stellen, ohne den Kunden vorab ausdrücklich darauf hinzuweisen. In anderen Fällen informieren wir den Kunden zumindest mündlich über die voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Kosten und diese gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht umgehend widerspricht.
Wünscht der Kunde nach Abnahme des Konzepts, Entwurfs oder der Schnittversion Änderungen, so werden diese nach Mehraufwand und Kosten durch uns bewertet und dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde Änderungen an einer bereits abgeschlossenen/ abgenommenen Produktion, so handelt es sich um einen neuen Auftrag. Eine Produktion oder Zwischenstufe gilt als abgenommen, wenn der Kunde seine Zustimmung/ Freigabe mündlich oder schriftlich an uns mitteilt, oder wenn er nach Erhalt der Produktion/ Zwischenstufe nicht binnen 5 Werktagen Änderungswünsche äußert. Vor Ort bei Dreharbeiten/ Fotoaufnahmen kann der Kunde nur bedingt Änderungen anbringen, sofern diese keinen Mehraufwand generieren. Der Kunde hat keine Weisungsbefugnis gegenüber beteiligten SchauspielerInnen oder Teammitgliedern. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungswünsche des Kunden abzulehnen, sofern diese den Auftrag gefährden, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder für SchauspielerInnen oder Teammitglieder unzumutbar sind.
8. Lieferung
Die Lieferung der fertigen Produktion erfolgt üblicherweise als Datei/en per Download Link. Das während der Produktion entstandene Rohmaterial ist nicht mit inbegriffen.
9. Pflichten des Kunden, Rechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich zur fristgemäßen Zahlung der vereinbarten Preise und Kosten für Mehraufwand. Der Kunde verpflichtet sich solange er das erstellte Projekt nutzt zur Zahlung der Nutzungslizenzgebühren wie auf der Rechnung vereinbart. Der Kunde sagt zu, uns bei der Umsetzung des Auftrags zu unterstützen und alle benötigten Materialien (zB. Logo-Dateien, Texte, Hashtags etc.) zur Verfügung zu stellen und versichert im Besitz aller notwendigen Rechte für die Durchführung des Auftrags zu sein (zB. Drehgenehmigung für einen Dreh auf Firmengelände, Bildrechte von abgebildeten Personen). Der Kunde versichert, dass er an Bild-, Foto-, Grafik-, Audio- und Videomaterialien, welche er uns für die weitere Verarbeitung zur Verfügung stellt, das alleinige Urherberrecht, Markenrecht, das Recht zur Veröffentlichung, die erforderlichen Nutzungs-, Vervielfältigungs- Bearbeitungs- und Vorführrechte sowie die Berechtigung zum Anbieten besitzt und die Weitergabe und zur Verfügungstellung der Materialien im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt und, dass er die erforderlichen datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen und Freigaben dafür eingeholt hat und besitzt. Sollten aus einer Verletzung von Rechten Dritter, aus einer Urheber-, Markenrechtsverletzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen rechtliche oder sonstige Folgen entstehen, so trägt diese ausdrücklich und allein der Kunde. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer der gerade genannten oder vergleichbaren Verletzung hervorgehen. Wir haften nicht für Rechtsverletzungen Dritter.
10. Datenschutz
Wir erheben, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Dabei beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der online abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
11. Schlussbestimmung und salvatorische Klausel
Erfüllungsort ist der Standort 30900 Wedemark. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Hannover. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit verlieren, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 01.02.2022.
Wirrw